Teilnahmebedingungen Verlosung Open House
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der KBL GmbH Ringstraße 24-26, 56307 Dernbach, nachfolgend Veranstalterin genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
1 Gewinnspiel und Gewinnspielpreise
Anlässlich der Vorstellung der neuen K11 Air der KBL GmbH, verlosen wir im Rahmen unserer Open- House Veranstaltung vom 13.03.2025 bis zum 14.03.2025, 1-mal eine K7S vitaSun in Weiß, im Wert von 48.000 € (Listenpreis) ab Werk (Hauptgewinn). Darüber hinaus verlosen wir weitere Gewinne im Gesamtwert von ca. 40.000 € (Weitere Gewinne).
2 Teilnahme am Gewinnspiel
Teilnahmeberechtigt sind alle Studiobetreiber, die von der Veranstalterin zu der Open-House-Veranstaltung vom 13.03.2025 bis am 14.03.2025 eingeladen wurden und durch einen gesetzlichen Vertreter anwesend sind.
Als Studiobetreiber gelten hierbei ausschließlich solche, die keine Händler von Produkten oder ähnlichen Produkten sind, welche die Veranstalterin vertreibt.
Jeder Studiobetreiber erhält bei Ankunft ein Los. Er kann damit einmal bei Ziehung des Hauptgewinns teilnehmen und einmal bei den Ziehungen der weiteren Gewinne. Die Lose werden nur während des Tagesprogrammes verteilt und die Ziehung findet im Anschluss an die Präsentationen statt.
Die Lose sind nicht übertragbar.
Um an der Verlosung teilzunehmen, ist es notwendig, sich vorher für diese angemeldet zu haben.
Anmelden können Sie sich unter folgendem Link: www.megasun.de/kblopenhouse-anmeldung.
Die Teilnahme am Gewinnspiel muss bis spätestens bei Betreten der Veranstaltung durch Abgabe des Loses erklärt werden. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Veranstalterin ist berechtigt, alle Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Die Mitarbeiter*innen der Veranstalterin sowie ihre nahen Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3 Ablauf
Die Verlosung besteht aus 3 Ziehungen.
Der Hauptgewinn wird einmal ausgelost (eine Ziehung am 14.03.2025).
Die weiteren Gewinne (sonnige Extras) werden zweimal ausgelost (eine Ziehung am 13.03.2025 und eine Ziehung am 14.03.2025), es kann aber nur an einer Ziehung der weiteren Gewinne teilgenommen werden.
Die Ziehungen finden jeweils im Anschluss an die Präsentationen statt. Um an der Ziehung teilnehmen zu können, ist es erforderlich im Anschluss an die Präsentationen anwesend zu sein. Die Ziehungen erfolgen am Sitz der Veranstalterin.
4 Sonstiges
Der Transport und die Montage des Hauptgewinns wird nicht von der KBL GmbH übernommen und liegt in der Verantwortung des Gewinners, der Gewinnerin. Die Übergabe erfolgt ausschließlich am Sitz der Veranstalterin. Erfolgt keine Übergabe innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Gewinn auf andere Teilnehmer übertragen werden.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner, die Gewinnerin und eine Übertragbarkeit des Gewinns auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Empfänger ist, soweit erforderlich, selbst für die Versteuerung der Gewinne verantwortlich.
5 Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer Anschrift, ggf. Name und Vorname sowie der E-Mail-Adresse ein. Wir erheben, speichern und verarbeiten diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und um Sie im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Sie können die Einwilligungen jederzeit durch Nachricht an uns widerrufen. Ihre Daten werden anschließend gelöscht.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens, Studionamen, Adresse des Sitzes, bzw. der Betriebsstätte und Bildes in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien (insbesondere: Website, Social Media) einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
6 Haftung
Die KBL GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmern ist insoweit ausgeschlossen.
Stand 05.01.2025